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Arbeitsvertrag im Kindergarten

Was im Vertrag stehen muss, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben und wo man verhandeln kann – mit Fallbeispiel, Stellenanzeigen-Vergleich und Rollenspiel.

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6 Monatehöchstens Probezeit § 622 III BGB
2 JahreBefristung ohne Sachgrund § 14 II TzBfG
20 TageMindesturlaub bei 5-Tage-Woche § 3 BUrlG
3 WochenKlagefrist nach Kündigung § 4 KSchG

Kapitel 1

Welche Regeln gelten?

Ein Arbeitsverhältnis wird von mehreren Ebenen geregelt. Je höher die Ebene, desto stärker gilt sie. Nach dem Günstigkeitsprinzip darf eine untere Ebene nur zugunsten der Beschäftigten abweichen.

  1. 1GesetzeBGB, NachwG, ArbZG, BUrlG, KSchG, TzBfG, SGB VIII
  2. 2Tarifvertrag / AVRTVöD SuE, TV-L, AVR Caritas oder Diakonie, Haustarife
  3. 3Betriebsvereinbarungz. B. Dienstplan, Schließzeiten, Fortbildung
  4. 4Arbeitsvertragdie persönliche Vereinbarung mit dem Träger
  5. 5WeisungsrechtGruppe, Dienstzeiten, Aufgaben im Alltag § 106 GewO

Wer ist der Arbeitgeber?

TVöD SuE

Kommunale Träger

Stadt oder Gemeinde als Arbeitgeber. Mitbestimmung durch den Personalrat.

AVR / KAVO

Kirchliche Träger

Caritas, Diakonie, Kirchengemeinden. Mitarbeitervertretung (MAV); Loyalitätspflichten möglich.

Haustarif

Freie Träger

AWO, DRK, Paritätischer u. a. Oft an den TVöD angelehnt; Mitbestimmung durch den Betriebsrat.

Einzelvertrag

Elterninitiativen, private Träger

Oft kein Tarif: Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit stehen nur im Vertrag – genau prüfen.

Kapitel 2

Was muss im Vertrag stehen?

Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen schriftlich nachzuweisen § 2 NachwG. Name, Vergütung und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, der Rest innerhalb von 7 Tagen bzw. einem Monat.

Was gilt nur in der Kita?

Erweitertes Führungszeugnis
Vor Arbeitsbeginn und regelmäßig erneut vorlegen, meist alle 5 Jahre § 72a SGB VIII
Masernschutz
Nachweis über Impfung oder Immunität vor Beginn der Tätigkeit § 20 IX IfSG
Infektionsschutz
Belehrung bei Beginn und danach mindestens alle 2 Jahre § 35 IfSG
Schutzauftrag
Verfahren bei Kindeswohlgefährdung kennen und einhalten § 8a SGB VIII
Datenschutz
Informationen über Kinder und Familien bleiben vertraulich – auch nach Vertragsende.
Mutterschutz
Gefährdungsbeurteilung; ggf. Beschäftigungsverbot bei fehlender Immunität, z. B. Ringelröteln.

Merksatz: Kinderschutz beginnt mit dem Arbeitsvertrag. Führungszeugnis, Schutzkonzept und § 8a-Verfahren gelten für Träger und Fachkraft – sie sind nicht verhandelbar.

Kapitel 3

Probezeit, Befristung, Arbeitszeit

Probezeit

  • Höchstens 6 Monate § 622 III BGB
  • Kündigungsfrist in dieser Zeit: 2 Wochen
  • Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach 6 Monaten

Befristung

  • Ohne Sachgrund: max. 2 Jahre, bis zu 3 Verlängerungen § 14 II TzBfG
  • Mit Sachgrund: z. B. Elternzeitvertretung
  • Schriftlich vor Arbeitsbeginn – sonst unbefristet § 14 IV, § 16 TzBfG
8 Std.pro Werktag, bis 10 Std. mit Ausgleich § 3 ArbZG
30 Min.Pause ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. § 4 ArbZG
11 Std.Ruhezeit zwischen zwei Diensten § 5 ArbZG
39 Std.Vollzeit pro Woche im TVöD

Verfügungszeit

Vorbereitung, Beobachtung, Dokumentation, Elterngespräche und Teamsitzungen sind Arbeitszeit. TVöD SuE: mind. 30 Std. pro Jahr für Vor- und Nachbereitung (Vollzeit). Landes-Kitagesetze regeln teilweise mehr.

Pause heißt Pause

Wer beim Mittagessen Kinder beaufsichtigt, hat keine Pause. Pausen brauchen eine Vertretung im Dienstplan.

Kapitel 4

Wer schuldet wem was?

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag § 611a BGB: Die Pflicht der einen Seite ist das Recht der anderen.

Arbeitnehmer:in (Fachkraft)

  • Arbeitsleistung nach Dienstplan
  • Weisungen befolgen § 106 GewO
  • Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern
  • Verschwiegenheit und Datenschutz
  • Krankmeldung sofort, AU-Bescheinigung ab Tag 4
  • Rücksicht auf die Interessen des Trägers

Arbeitgeber (Träger)

  • Vergütung pünktlich zahlen
  • Fürsorgepflicht und Arbeitsschutz
  • Urlaub gewähren
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit (6 Wochen)
  • Gleichbehandlung (AGG)
  • Arbeitszeugnis ausstellen § 109 GewO

Wo prallen die Interessen aufeinander?

Träger will …Fachkraft will …
Flexibler Personaleinsatz↔Planbare Dienstzeiten
Personalkosten im Budget↔Faire Bezahlung, Anerkennung
Lange Öffnungszeiten abdecken↔Pausen, Verfügungszeit, Erholung
Befristung bei unsicheren Mitteln↔Sicherer, unbefristeter Arbeitsplatz

Gemeinsames Ziel: gute Bildung und Schutz der Kinder. Der Fachkräftemangel stärkt zurzeit die Verhandlungsposition der Fachkräfte.

Kapitel 5

Was wird bezahlt – und was ist verhandelbar?

Tätigkeit (TVöD SuE)Entgeltgruppe
Kinderpfleger:in, Sozialassistent:inS 3 – S 4
Erzieher:inS 8a
Erzieher:in mit besonders schwierigen TätigkeitenS 8b
Kita-Leitung (je nach Platzzahl)S 7 – S 18

Innerhalb der Gruppe: Stufen 1–6 nach Berufserfahrung. Beträge ändern sich mit jeder Tarifrunde – aktuelle Entgelttabelle TVöD SuE prüfen. Urlaub: gesetzlich mind. 20 Tage (5-Tage-Woche), im TVöD 30 Tage, im SuE zusätzlich 2 Regenerationstage.

Gesetz

Nicht verhandelbar

  • Mindesturlaub
  • Höchstarbeitszeit, Pausen
  • Mindestlohn
  • Schriftform der Kündigung
  • Führungszeugnis
Tarif / AVR

Fest geregelt

  • Entgeltgruppe, z. B. S 8a
  • Jahressonderzahlung
  • Urlaub: 30 Tage
  • Kündigungsfristen
  • Abweichung nur nach oben
Vertrag

Verhandelbar

  • Wochenstunden
  • Stufe: Anerkennung von Berufserfahrung § 16 TVöD
  • Befristet oder unbefristet
  • Einsatzort, Gruppe
  • Fortbildung, Zulagen

Und das 13. Monatsgehalt? Gesetzlich gibt es keinen Anspruch. Im TVöD regelt § 20 TVöD die Jahressonderzahlung – fest nach Entgeltgruppe. Ohne Tarif ist sie reine Verhandlungssache.

Kapitel 6

Wie endet das Arbeitsverhältnis?

Form

Nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail oder Messenger sind unwirksam § 623 BGB

Fristen

Gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende; für den Träger länger, je nach Dauer § 622 BGB. Der TVöD hat eigene Fristen § 34 TVöD

Schutz

Kündigungsschutz nach 6 Monaten bei mehr als 10 Beschäftigten. Sonderschutz: Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung.

Kündigung erhalten? Innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht § 4 KSchG – danach gilt die Kündigung als wirksam.

Kapitel 7 · Üben

Ist Lenas Vertrag in Ordnung?

Lena M., staatlich anerkannte Erzieherin, erhält ihren ersten Vertrag von der Elterninitiative „Kleine Strolche e. V.“ Prüfen Sie jede Klausel: wirksam oder unwirksam?

0 von 5 beantwortet

Merke: Eine unwirksame Klausel macht nicht den ganzen Vertrag unwirksam – an ihre Stelle tritt das Gesetz.

Was verrät eine Stellenanzeige?

Anforderungen: Was wird erwartet?

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher:in
  • Erfahrung, z. B. U3 oder Sprachförderung
  • Führungszeugnis, Masernschutz

Bedingungen: Was wird geboten?

  • Wochenstunden und Befristung
  • Tarif, Entgeltgruppe, Sonderzahlung
  • Urlaub, Fortbildung, Extras
„in Anlehnung an TVöD“
Kein Anspruch auf den Tarif – genau nachfragen, was übernommen wird.
„leistungsgerechte Vergütung“
Keine Zahl genannt – das Gehalt muss verhandelt werden.
„hohe Flexibilität“
Wer bestimmt Dienstzeiten und Einsatzort?
„zunächst befristet“
Mit Sachgrund? Gibt es eine Chance auf Übernahme?

Welche Stelle bietet was?

Drei erfundene Anzeigen. Klicken Sie in jeder Zeile auf das Angebot, das Ihnen am besten gefällt.

KriteriumA · Städtische KitaB · Evangelische KitaC · Elterninitiative
Stunden39 Std.30 Std.25–35 Std., „flexibel“
Befristungunbefristet2 Jahre, Elternzeitvertretungunbefristet
VergütungTVöD SuE, S 8aAVR Diakonie„leistungsgerecht“
SonderzahlungJahressonderzahlunglaut AVRkeine Angabe
Urlaub30 Tage + 2 Regenerationstage30 Tage28 Tage
ExtrasFortbildung, JobticketSupervision, Fortbildungkleines Team, Mitgestaltung
AnforderungAnerkennung, U3-ErfahrungAnerkennung, christliche WerteAnerkennung, Kochdienst
A: 0B: 0C: 0

Auftrag: Welche Stelle wählen Sie – und was würden Sie bei den anderen nachfragen oder verhandeln?

Rollenspiel: Wie verhandelt Emma ihren Vertrag?

Emma, staatlich anerkannte Erzieherin mit 3 Jahren Berufserfahrung und Zusatzqualifikation in Sprachförderung, hat ein Angebot der Kita „Sonnenblume“ – freier Träger, Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE. Verhandelt wird über Stufe, Wochenstunden, Befristung, Jahressonderzahlung und Fortbildung.

10 Min.Vorbereiten: Rollenkarte lesen, Ziele und Grenzen notieren
10 Min.Verhandeln: Träger und Emma suchen eine Einigung
5 Min.Auswerten: Beobachter:in gibt Feedback, dann Rollentausch

Ihre Ziele

  • Die Stelle schnell besetzen – zwei Gruppen sind unterbesetzt.
  • Im Budget bleiben: Einstieg in Stufe 2, 39 Stunden pro Woche.
  • Vertrag zunächst auf 1 Jahr befristen, weil die Finanzierung unsicher ist.
  • Jahressonderzahlung möglichst niedrig halten.

Ihr Spielraum (nur verraten, wenn nötig)

  • Stufe 3 ist möglich, wenn die Berufserfahrung nachgewiesen wird.
  • Ein Fortbildungsbudget ist vorhanden.
  • Weniger Stunden gehen nur, wenn der Frühdienst trotzdem abgedeckt ist.

Bedenken Sie: Sagt Emma ab, bleibt die Stelle vielleicht lange frei. Gesetzliche Regeln sind nicht verhandelbar.

Die Rollenkarten gibt es auch als PDF zum Ausdrucken (rollenkarten.pdf herunterladen).

Zum Mitnehmen

Was prüfe ich vor der Unterschrift?

Unsicher? Niemand muss sofort unterschreiben. Beratung gibt es bei GEW, ver.di oder der Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, MAV).